Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen – Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
(Neufassung vom 06.02.2012; Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009; verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten)
In diesem zentralen Gesetz wurden viele Regelungen getroffen, die neben dem Erwerbslandwirt und -gärtner auch den privaten Anwender von Pflanzenschutzmitteln betreffen. Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in den in der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten und entsprechend den in der Zulassung festgesetzten Anwendungsbestimmungen eingesetzt werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, eingesetzt werden.
Für den Haus- und Kleingartenbereich sind weitergehende Regelungen getroffen worden. Bislang dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die die Kennzeichnung "Anwendung im Haus- und Kleingarten erlaubt" besitzen. Zukünftig legt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Zulassungsbehörde fest, welche Pflanzenschutzmittel für die Anwendung durch nichtberufliche Anwender geeignet sind. Darüber hinaus wird es eine Kategorie von Pflanzenschutzmitteln geben, die für berufliche Anwender zugelassen sind und für die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Eignung zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich festgestellt hat.
Pflanzenschutzmittel dürfen bei Zulassungsende durch Zeitablauf noch 18 Monate verwendet werden, sie dürfen auch noch 6 Monate nach Zulassungsende gehandelt werden.
Einen aktuellen Überblick über zugelassenen Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten ist auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu finden. Hier können für die gewünschte Anwendung aktuell zugelassene Pflanzenschutzmittel recherchiert werden; in der Suchmaske muss unbedingt das Feld "Haus- und Kleingarten - HuK" aktiviert werden, damit nur die für diesen Bereich zugelassenen Produkte angezeigt werden.